Wasserkraftpotential
Potentialbegriffe
Bei der Ermittlung des Wasserkraftpotentials finden verschiedene, aufeinander aufbauende Potentialdefinitionen Anwendung. Im einzelnen werden dabei folgende Potentialbegriffe betrachtet:
1. Theoretisches Potential
(= Bruttoenergie-, Flächen-, Gebiets-, Niederschlags- oder Rohenergiepotential)
Das theoretische Potential wird aus den auf ein Flußeinzugsgebiet niedergehenden Niederschlagsmengen ermittelt. Unter Berücksichtigung der Faktoren Verdunstung und Versickerung ergeben sich Abflußmengen, aus denen sich die Obergrenze des Wasserkraftpotentials nach folgender Formel errechnen läßt:
PT = g · Q · h [kW] mit:
g = Erdbeschleunigung von 9,81 [m/s2]
Q = Wasserdurchsatz [m3/s],
h = Fallhöhe [m]
2. Linienpotential
(= Flußpotential)
Das Linienpotential stellt die Arbeit dar, die durchschnittlich im Verlauf eines Jahres an dem jeweiligen Gewässer durch die Nutzung der Wasserkraft erbracht werden kann. Die Bestimmung des Linienpotentials erfolgt über nachstehende Formel:
PL = g · Q · h · 5250 h [kWh] mit:
g = Erdbeschleunigung von 9,81 [m/s2],
Q = Wasserdurchsatz [m3/s],
h = Fallhöhe [m]
5250 h = Vollaststundenzahl
Die Anzahl der Vollaststunden hängt im wesentlichen von der Wasserführung des Gewässers (die jahreszeitlichen Schwankungen unterliegt) und der Ausbauleistung des Kraftwerkes ab. Bei der Festlegung der Ausbauleistung sind vor allem auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen.
3. Technisch nutzbares Potential
Aufbauend auf dem Linienpotential werden dem technisch nutzbaren Potential zusätzliche Kriterien hinzugefügt. Es stellt eine Zusammenfassung aller möglichen Wasserkraftstandorte eines Flußlaufs dar. Dabei gehen in die Berechnung für jeden Einzelstandort technische Informationen der für den Standort vorgesehenen Technik ein. Die Bestimmung des technisch nutzbaren Potentials erfolgt über folgende Formel:
PTN, elekt = ( Q · h · ηT · ηG )
/ 102 [kW] mit:
Q = Wasserdurchsatz [l/s],
h = Fallhöhe [m],
ηT = Wirkungsgrad der Turbine,
ηG = Wirkungsgrad des Generators
4. Erschließungspotential
(= ausbauwürdiges Potential)
Bei der Ermittlung des Erschließungspotentials sind zusätzliche Aspekte in die Potentialbestimmung einzubeziehen, die sich aus der Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes (Restwassermengen), des Landschaftsschutzes, der Denkmalpflege und nicht zuletzt auch der Wirtschaftlichkeit ergeben.
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